Fragen zu Aufträge vom Gericht/JVEG
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Jan 14, 2023

Hallo in die Gemeinde,

ich bin seit kurzem ermächtigt. Von einem Gericht habe ich vor kurzem einen Übersetzungsauftrag erhalten. Ich habe den übersetzt; allerdings habe ich Probleme mit Rechnungserstellung. Und zwar:

1. Wie rechnet man die 55 Anschläge? Ich bin so vorgegangen: Microsoft Word --> Word Count --> Zeichen mit Leerzeichen: 5878 --> 5878/55 Anschläge: 106.87 Euro. Habe ich hier einen Denkfehler oder ist es richtig so?

2. Ich habe den Bri
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Hallo in die Gemeinde,

ich bin seit kurzem ermächtigt. Von einem Gericht habe ich vor kurzem einen Übersetzungsauftrag erhalten. Ich habe den übersetzt; allerdings habe ich Probleme mit Rechnungserstellung. Und zwar:

1. Wie rechnet man die 55 Anschläge? Ich bin so vorgegangen: Microsoft Word --> Word Count --> Zeichen mit Leerzeichen: 5878 --> 5878/55 Anschläge: 106.87 Euro. Habe ich hier einen Denkfehler oder ist es richtig so?

2. Ich habe den Briefkopf vom Gericht mit Anschrift usw. alles übersetzt. Der Briefkopf gehört zu der Übersetzung, oder? Die muss das Gericht also auch bezahlen?

3. Wo finde ich eine Übersetzung-Musterrechnung für Gerichte? Ich frage das deswegen, weil ich wissen möchte, wie detailliert sie ist. Schreibt man, wie viele Anschläge in dem Dokument ist?

4. Kommen Porto Kosten zusätzlich zu der Rechnung? Es ist ein einfacher Brief.

5. Ist der gängige Praxis die Übersetzung per Einschreiben zu schicken oder ganz normal?

6. Soll ich die Rechnung mit der Übersetzung in dem gleichen Briefumschlag schicken?


Ich würde mich über Eure Ideen freuen.

Liebe Grüße
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Andrea Alvermann
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Berechnung für Gericht Jan 16, 2023

Hallo,

1. deine Berechnung ist grunsätzlich richtig, allerdings musst du bei Word die Angaben für Zeichen ohne Leerzeichen + Wörter addieren, damit du die tatsächliche Zeichenanzahl erhählst (frag mich nicht, warum das so ist, aber wenn du einen kurzen Text per Hand auszählst wirst du sehen, dass es so ist).
2. Ja, du übersetzt alles und berechnest alles
3. du schreibst eine normale Rechnung. Wenn du ein Zeilenzählprogramm hast, fügst du das Ergebnis bei, anson
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Hallo,

1. deine Berechnung ist grunsätzlich richtig, allerdings musst du bei Word die Angaben für Zeichen ohne Leerzeichen + Wörter addieren, damit du die tatsächliche Zeichenanzahl erhählst (frag mich nicht, warum das so ist, aber wenn du einen kurzen Text per Hand auszählst wirst du sehen, dass es so ist).
2. Ja, du übersetzt alles und berechnest alles
3. du schreibst eine normale Rechnung. Wenn du ein Zeilenzählprogramm hast, fügst du das Ergebnis bei, ansonsten schreibst du einfach nur die Zeilenanzahl auf.
4. Ja, Porto kommt zusätzlich.
Falls das Gericht mehrere Ausdrucke verlangt, berechnest du die zusätzlichen Druckseiten ebenfalls mit 0,50 € pro Seite, d. h. alle Exemplare, abgesehen vom ersten. Das kannst du nicht berechnen.
5. Nein, normale Post reicht.
6. Ja, du schickst die Rechnung mit. Machst aber ein Anschreiben und weist darin auf alle beigefügten Anlagen hin.

LG
Andrea
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reinhard-kiel
reinhard-kiel
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Rechnung nach JVEG Jan 16, 2023

Nach der Neufassung des JVEG sind Kosten des Ausdrucks und des Versands inklusive. Du darfst nur zusätzliche Bestellung, z.B. Kopie der Anklageschrift für Verteidiger, extra berechnen.

Beim »Dolmetscher-Treffen« in Internet (Facebook) gibt es JVEG-Musterrechnungen mit einer Muster-Rückseite, wo man "erschwerte Texte" oder "Eilbedürftigkeit" ankreuzen kann, falls man den entsrepchenden Betrag eingesetzt hat. Alles kostenlos.


Feinstein
 
herrschneider
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TOPIC STARTER
Porto Jan 16, 2023

"Nach der Neufassung des JVEG sind Kosten des Ausdrucks und des Versands inklusive. Du darfst nur zusätzliche Bestellung, z.B. Kopie der Anklageschrift für Verteidiger, extra berechnen."

Wo steht das im JVEG genau?


 


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